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E-Scooter mit Straßenzulassung

Seit dem 01. Mai 2019 sind E-Scooter auf den Straßen in Deutschland offiziell zugelassen und sie sind auch mittlerweile recht häufig anzutreffen. Solche E-Scooter sind Roller mit einem Elektroantrieb. Sie sind wendig, klein und wegen ihres Klappmechanismus auch leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt eine gesetzliche Grundlage für die Anwendung der Elektroroller.

Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 20 km/h sowie einer Betriebserlaubnis bzw. Straßenzulassung. Diese betrifft Segways und E-Scooter, nicht aber Hoverboards, Airwheels oder E-Skateboards, denn diese Fahrzeuge besitzen keine Lenkstange.

Was ist bei der Anwendung von E-Scootern zu beachten?

E-Scooter sind generell auf Radfahrstreifen, Radwegen und in Fahrradstraßen erlaubt. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Auf dem Gehweg, in Einbahnstraßen oder in der Fußgängerzone sind für die E-Roller verboten, es sei denn das Befahren wird durch das Verkehrszeichen „E-Scooter frei“ erlaubt. Das Schild „Radfahrer frei“ gilt nicht für Fahrer von E-Scooter. Der Fahrer des Elektrorollers benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Das Alter für das Fahren mit dem Elektroroller liegt bei 14 Jahren. Eine grundsätzliche Helmpflicht besteht für Elektroroller nicht. Jedoch ist es empfehlenswert, sich mit dem Helm zu schützen.

Für Elektrorollerfahrer gelten dieselben Grenzwerte für Alkohol wie für Autofahrer. Dies bedeutet, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist und eine alkoholbedingte Auffälligkeit aufweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und bekommt einen Bußgeldbescheid. Dies bedeutet, dass 500 Euro zu zahlen sind und 1 Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte in Flensburg verbucht werden. Eine Straftat liegt auch dann vor, wenn der Fahrer trotz der Blutalkoholkonzentration von wenigstens 1,1 Promille mit einem E-Scooter unterwegs ist. Diese kann auch schon ab 0,3 Promille relevant sein, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt. Für Fahrer unter 21 Jahren in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Das bedeutet, dass sie unter Alkoholeinfluss nicht hinter den Rollerlenker dürfen.

Nur wenige Elektro-Scooter haben eine Straßenzulassung. Unterschiede sind vor allem im Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle besitzen meist große Luftreifen, einen größeren Akku und hydraulische Scheibenbremsen mit einem einhergehenden Reichweitenvorteil.

Das Gesamtgewicht fällt bei den schwächeren Rollern mit 100 Kilogramm recht dürftig aus. Gemeinsam mit dem Fahrzeugeigengewicht wären diesem bei einem Fahrergewicht von über 83 Kilogramm bereits überlastet.
Eine Haftpflichtversicherung ist für den E-Scooter zwingend vorgeschrieben. Sie wird mit einer Versicherungsplakette, die am Roller aufgeklebt wird, nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für alle Schäden, die Dritten durch einen E-Scooter zugefügt werden. Außerdem bieten einige Versicherungen auch die Möglichkeit an zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Diese ist allerdings freiwillig.

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Über den Autor: Claus Wegner

Autor Claus Wegner

Dieser Artikel wurde zuletzt am 11. Juli 2021 aktualisiert.